alle Beiträge
 . 
Ausbildung - Beruf
 . 
Auto - Straßenverkehr
 . 
Bauen - Sanieren
 . 
Computer - Internet
 . 
Familie - Freizeit - Lifestyle
 . 
Garten - Wohnen
 . 
Gesundheit - Wellness
 . 
Hund - Katze - Co.
 . 

Vorsicht vor Retouren nach China

Online-Shopping

txn. Die Website des Shops ist in deutscher Sprache gehalten, die Domain endet mit „.de“ und auch das Impressum lässt auf ein heimisches Unternehmen schließen. Dies waren nach Aussagen einiger Verbraucherinnen und Verbraucher die ausschlaggebenden Kriterien, sich bewusst für einen Onlineshop zu entscheiden und dort Ware zu bestellen. Die Probleme begannen, als die gelieferte Ware qualitativ minderwertig war oder die bestellte Kleidung nicht passte. Denn wer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollte, wurde vom Verkäufer aufgefordert, die Artikel auf eigene Kosten nach China zurückzusenden. Den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen bundesweit Beschwerden vor, bei denen die Kosten für die Rücksendung nach China, wie zum Beispiel Porto und Zollgebühren, fast den Warenwert erreichen. In anderen Fällen verlangten Online-Shops zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Wichtig: Das Recht auf Widerruf gilt bei fast allen online bestellten Waren. Demnach haben Verbraucher grundsätzlich ab dem Erhalt der Ware 14 Tage Zeit für den Widerruf - auch bei Waren, die aus dem außereuropäischen Ausland versendet werden. Verbraucher können die Konditionen für einen Widerruf in den AGB oder der Widerrufsbelehrung finden und können diese auch schriftlich beim Verkäufer anfordern. Die Verbraucherzentralen raten, bei unbekannten Shops schon vor der Bestellung die Rücksende-Adresse für bestellte Waren zu prüfen. Was viele nicht wissen: Die Adresse im Impressum muss nicht identisch sein mit der Adresse für Retouren. Falls in der Widerrufsbelehrung oder den AGB keine Rücksende-Adresse zu finden ist, sollte der Shop vorab direkt kontaktiert werden, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Wer Fragen oder Probleme mit Rücksenden hat, findet Informationen und Ansprechpartner bei den Verbraucherzentralen vor Ort oder unter www.verbraucherzentrale.de.

txn. Wer online bestellt, hat 14 Tage Zeit für einen Widerruf und kann die Ware zurücksenden. Deswegen ist es wichtig, sich vorher über die Adresse für Retouren zu informieren. Mitunter verlangen Shops eine Rücksendung nach China - was teuer werden kann. txn-Foto: tommaso79/AdobeStock/vzbv

Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten. Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen - es sei denn, sie haben Rufbereitschaft. Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad

Fingerspitzengefühl gefragt

txn. Ein kurzer Klick ins eigene E-Mail-Postfach oder zwischen zwei dienstlichen Anrufen schnell noch Konzertkarten kaufen: In vielen Büros wird der Internetzugang auch für Privates genutzt. Darüber freut sich jedoch nicht jeder Vorgesetzte. Hier gilt: „Solange der Arbeitsvertrag die private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich erlaubt, ist diese untersagt“, warnt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Auf der sicheren Seite sind Angestellte immer dann, wenn die private Nutzung zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung oder in der Betriebsordnung ausdrücklich gestattet ist. Ratsam ist auch, den Vorgesetzten um Erlaubnis zu fragen. Gibt er sein Einverständnis, sollte die Zeit für privates Surfen aber nicht unnötig ausgedehnt werden. Zum einen wird dadurch bezahlte Arbeitszeit verschwendet, zum anderen ist eine niedrige Produktivität häufig ein Grund für Überstunden. Expertin Timm empfiehlt darüber hinaus, private E-Mails auch in einem als „privat“ gekennzeichneten Ordner zu abzulegen.

txn. Ob die private Internetnutzung im Unternehmen erlaubt ist, lässt sich am besten durch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten klären. Foto: karandaev/123rf/randstad